Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustverkleinerung?

In manchen Fällen wird die Brustverkleinerungs-Operation von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt wird. Dieser Antrag kann nur dann genehmigt werden, wenn medizinische Gründe für di Operation vorliegen. Es muss per definitionem eine  notwendige Heilbehandlung vorliegen. Das heißt medizinische Beschwerden wie z. B. Halswirbelsäulenbeschwerden oder auch Infektionen der Haut im Bereich der Unterbrustfalten müssen vorliegen, damit die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Plastische-Chirurgie-Kassel-Dr.-Hoehne

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